Pressebüro Rhein-Neckar
Allgemeine Geschäftsbedingungen 
   
Unser "Kleingedrucktes"
Das „Kleingedruckte" beschränkt sich bei uns auf wenige Punkte:
Das Pressebüro Rhein-Neckar mit Sitz in Gaiberg bei Heidelberg beliefert in erster Linie Redaktionen mit Fachbeiträgen und Fotoaufnahmen, für die im Einzelfall die genannten Autoren/Fotographen inhaltlich verantwortlich sind. Auch Privatpersonen können für den persönlichen Gebrauch Texte, Informationen und/oder Bilder beziehen. Hierbei werden die Preise individuell abgesprochen.
Die Lieferung erfolgt binnen weniger Tage. Express-Lieferungen am selben Tag sind nach telefonischer Absprache möglich.
Die Redaktionen erwerben mit dem Kauf der Beiträge und/oder Fotos nur ein einmaliges Abdruckrecht als Zweitverwertung. Exklusive Veröffentlichungsrechte und/oder Mehrfachnutzungen bedürfen der Einzelabsprache. 
Alle Preise verstehen sich zuzüglich einer Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 Prozent. Buchpreise unterliegen der Preisbindung und enthalten 7 Prozent Mehrwertsteuer.
Alle Aufträge werden nach besten Wissen und Gewissen erledigt. Für Schäden, die dem Auftraggeber durch Fehlinformationen von Informanten entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. 
Honorare sind spätestens 10 Tage nach Auftragsannahme bzw. unverzüglich nach Druck eines Beitrags fällig. Ein Abdruckbeleg ist erbeten. 
Abdrucke in Printmedien sind nur ungekürzt und mit vollständiger Autorenangabe bzw. Nennung des vereinbarten Pseudonyms zulässig. Bei Beiträgen ohne Autorennennung verdoppelt sich der vereinbarte Honorarsatz. Gleiches gilt auch für abgedruckte Fotos. Bei Nichtabdruck wird ein Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten Honorarsatzes fällig. Eine Weitergabe von Texten oder Bildern an Dritte oder die Bereitstellung von Texten in Datenbanken, Pressespiegeln, auf Internetseiten oder auf elektronischen Datenträgern wie CD-ROM o.ä. darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Pressebüro Rhein-Neckar erfolgen. 
Alle Recherchen erfolgen unter Beachtung journalistischer Grundsätze; dies gilt vor allem für den Informantenschutz.
Gerichtsstand ist Heidelberg. 

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