| Unser "Kleingedrucktes" |
Das „Kleingedruckte"
beschränkt sich bei uns auf wenige Punkte:
Das Pressebüro
Rhein-Neckar mit Sitz in Gaiberg bei Heidelberg beliefert in erster
Linie Redaktionen mit Fachbeiträgen und Fotoaufnahmen, für die
im Einzelfall die genannten Autoren/Fotographen inhaltlich verantwortlich
sind. Auch Privatpersonen können für den persönlichen Gebrauch
Texte, Informationen und/oder Bilder beziehen. Hierbei werden die Preise
individuell abgesprochen.
Die Lieferung
erfolgt binnen weniger Tage. Express-Lieferungen am selben Tag sind nach
telefonischer Absprache möglich. |
| Die Redaktionen
erwerben mit dem Kauf der Beiträge und/oder Fotos nur ein einmaliges
Abdruckrecht als Zweitverwertung. Exklusive Veröffentlichungsrechte
und/oder Mehrfachnutzungen bedürfen der Einzelabsprache. |
| Alle Preise
verstehen sich zuzüglich einer Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 Prozent.
Buchpreise unterliegen der Preisbindung und enthalten 7 Prozent Mehrwertsteuer. |
| Alle Aufträge
werden nach besten Wissen und Gewissen erledigt. Für Schäden,
die dem Auftraggeber durch Fehlinformationen von Informanten entstehen,
kann keine Haftung übernommen werden. |
| Honorare sind
spätestens 10 Tage nach Auftragsannahme bzw. unverzüglich nach
Druck eines Beitrags fällig. Ein Abdruckbeleg ist erbeten. |
| Abdrucke in
Printmedien sind nur ungekürzt und mit vollständiger Autorenangabe
bzw. Nennung des vereinbarten Pseudonyms zulässig. Bei Beiträgen
ohne Autorennennung verdoppelt sich der vereinbarte Honorarsatz. Gleiches
gilt auch für abgedruckte Fotos. Bei Nichtabdruck wird ein Ausfallhonorar
in voller Höhe des vereinbarten Honorarsatzes fällig. Eine Weitergabe
von Texten oder Bildern an Dritte oder die Bereitstellung von Texten in
Datenbanken, Pressespiegeln, auf Internetseiten oder auf elektronischen
Datenträgern wie CD-ROM o.ä. darf nur mit ausdrücklicher
Genehmigung des Pressebüro Rhein-Neckar erfolgen. |
| Alle Recherchen
erfolgen unter Beachtung journalistischer Grundsätze; dies gilt vor
allem für den Informantenschutz. |
| Gerichtsstand
ist Heidelberg. |